Satzung Schulpreis

Satzung für die Verleihung der Preise für soziales Engagement und besondere Verdienste um die Schulgemeinschaft

  1. Diese Preise stellen die höchste ehrenamtlich zu erreichende Auszeichnung am Gymnasium Neutraubling dar.
  2. Sie werden für besondere längerfristige Leistungen und Verdienste im sozialen Bereich in und um das Gymnasium Neutraubling in einem feierlichen und würdigen Rahmen verliehen.
    Sie werden nicht verliehen für bereits geehrte Leistungen und externe Erfolge.
  3. Der Schulpreis besteht aus einer von den Freunden, Direktorat und SMV unterzeichneten Urkunde über die geleistete Arbeit.
    Der „besondere Schulpreis“ besteht aus einer Glastrophäe mit Gravur, sowie einer von den Freunden, Direktorat und SMV unterzeichneten Urkunde über die geleistete Arbeit.
    Er wird für herausragende Verdienste verliehen.
  4. Kandidaten für die Schulpreise können von der SMV, dem Verein der Freunde des Gymnasiums e.V. sowie der Mehrheit des Schulforums vorgeschlagen werden. Vorschläge müssen vom Verleihungsgremium nicht befolgt werden.
  5. Das Verleihungsgremium besteht aus dem/der Vorsitzenden des Vereins der Freunde des Gymnasiums e.V., je 2 Vertretern des Vereins sowie der SMV und dem Schulleiter oder seinem Stellvertreter am Gymnasium.
  6. Die Mitglieder des Gremiums werden mit einer Frist von 2 Wochen über das Stattfinden der Sitzung vom Vorstand der Freunde informiert.
  7. Vorschläge sind schriftlich an den Verein der Freunde zu richten. Die geleistete Arbeit muss ausführlich beschrieben sein.
  8. Ein Vorschlag ist mit Mehrheit anzunehmen. Bei Stimmengleichheit gilt der Vorschlag als abgelehnt.
  9. Die Anzahl der pro Schuljahr zu verleihenden Auszeichnungen ist gering zu halten, die Anzahl des „besonderen Preises“ ist auf maximal einen pro Schuljahr begrenzt.
  10. Die Satzung ist dem Grundgedanken verpflichtend. Sie kann mit 2/3 Mehrheit angepasst werden, nicht aber gegen den Willen der SMV.