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Spenden und Steuern sparen
3. Mai 2022/in Allgemein/von FGN

Wer Gutes tut, wird auch vom Finanzamt belohnt. Denn Spenden senken als Sonderausgaben die Steuerlast.

LASSEN SICH ALLE SPENDEN STEUERLICH ABSETZEN?

Damit die Spende steuerlich berücksichtigt werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss Ihre Gabe in Form von Geld oder Gegenständen zunächst freiwillig sein, das heißt ohne Gegenleistung. Die Spende muss an eine Organisation
mit Sitz in Deutschland gehen – in welchem Land die Hilfe dann eingesetzt wird, spielt keine Rolle.

Auch der Zweck, den der Empfänger der Spende verfolgt, ist für die Steuer entscheidend: So müssen mit den Geldern gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Aufgaben finanziert werden. Diese Voraussetzung erfüllen zum Beispiel Kirchen, Hilfsorganisationen, Schulen, gemeinnützige Vereine (*1) und Stiftungen, staatliche Museen oder auch politische Parteien und Wählervereinigungen. Nur wenn sie als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt sind, dürfen diese Organisationen Spendenquittungen ausstellen.

DIESE SPENDEN KÖNNEN SIE ABSETZEN: (*2)

  1. Geldspenden: Entweder bar geleistet oder als Überweisung.
  2. Sachspenden: Dazu gehören beispielsweise Kleidung, Spielzeug oder Medikamente.
    Hier muss die Zuwendungsbestätigung den Warenwert der Spende enthalten. Bei neuen Gegenständen ist der Wert der Kaufpreis und steht auf der Rechnung. Bei gebrauchten Gegenständen müssen Sie den Wert schätzen.
  3. Aufwandsspenden: Das sind etwa Ausgaben für Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug, wenn Sie ehrenamtlich bei einer Organisation helfen. Verzichten Sie freiwillig auf eine Erstattung für Ihre Aufwendungen und erhalten eine Spendenbescheinigung, können Sie diese in der Steuererklärung eintragen. Wichtig: Der Anspruch auf Vergütung oder Aufwendungsersatz muss durch einen Vertrag oder Satzung festgelegt sein.
  4. Zeitspenden: Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie ehrenamtlich als Fußballtrainer tätig sind. Auch hier wird eine Vergütung für den zeitlichen Aufwand schriftlich vereinbart, auf die Sie verzichten können. Stattdessen erhalten Sie eine Spendenbescheinigung und setzen den Betrag von der Steuer ab.
  5. Mitgliedsbeiträge: Dazu zählen auch Aufnahmegebühren und Mitgliedsumlagen. Beiträge an Sport-, Faschings- oder Schützenvereine akzeptiert das Finanzamt jedoch nicht, da diese als Freizeitgestaltung angesehen werden. Eine zusätzliche Spende dürfen Sie allerdings in der Steuererklärung ansetzen.

SPENDE IN DER STEUERERKLÄRUNG: 20 PROZENT DER EINKÜNFTE SIND ABSETZBAR

Spenden lassen sich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben abziehen. Mit Gesamteinkünfte sind Arbeitslohn in einem Jahr oder andere Einnahmen abzüglich der Werbungskosten gemeint. Je höher Ihr Einkommen ist, desto mehr sparen Sie mit Ihren Spenden.

Liegen Sie mit Ihren Spenden über den 20 Prozent, geht Ihnen das Geld aber nicht verloren. Denn Sie können den Restbetrag einfach ins nächste Jahr mitnehmen, das heißt in den folgenden Jahren von der Steuer absetzen.

SPENDE IN DER STEUERERKLÄRUNG: NACHWEIS AUFBEWAHREN (*3)

Eine wichtige Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Spende nachweisen können. Spendenquittungen müssen Sie zwar nicht mit der Steuererklärung einreichen, aber unbedingt für Nachfragen vom Finanzamt aufbewahren. Außerdem unterscheidet das Finanzamt hier auch nach der Spendensumme:

  • Einzelspenden bis 300 Euro: Hier reicht als Nachweis der Einzahlungsbeleg, der Kontoauszug oder ein PayPal-Nachweis. Bis 2020 lag die Grenze noch bei 200 Euro je Spende.
  • Einzelspenden über 300 Euro: Hierfür fragt das Finanzamt nach der sogenannten Zuwendungsbestätigung, die Sie in der Regel von Ihrem Spendenempfänger per Post oder als E-Mail erhalten.

Quelle: Buhl Tax Service GmbH (www.steuersparen.de), SteuerBlick 05/2022 in Auszügen.

 

(*1) Der Freunde des Gymnasiums Neutraubling eV ist ein gemeinnütziger Verein und fällt somit in die Kategorie der steuerbegünstigten Spendenempfänger.

(*2) Damit sind 1. Geldspenden, 2. Sachspenden, 3. Aufwandsspenden und auch 5. unser Mitgliedsbeitrag steuerlich als Spende ansetzbar. 4. Zeitspenden fallen bei uns in der Regel nicht an, sind aber theoretisch ebenso möglich.

(*3) Gerne erstellen wir die notwendigen Nachweise. Bei Mitgliedsbeiträgen über 300 Euro erstellen wir diese automatisch mit dem Beitragseinzug oder Eingang. Unter 300 Euro stellen wir gerne auf Anforderung eine Spendenquittung aus. Natürlich erhalten Sie auch für jede andere Spende eine Spendenquittung von uns.

 

 

Schlagworte: gemeinnützig, Spenden, steuern sparen
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